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THG-Quoten Verkauf - Leasing Auto.
Bei eQuotNow erhältst Du selbst für Leasing-Autos die THG-Quote.
Nutze die Chance, um die THG-Quote Deines Leasing Fahrzeugs zu verkaufen.
Kontaktiere einfach sales@equotnow.de
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ePrämie - Was ist das?Was man in Deutschland unter dem Begriff THG-Quote kennt, gibt es nun auch in Österreich als E-Prämie. Wer ein E-Auto besitzt, hat seit 2023 die Möglichkeit, eine Umweltprämie zu erhalten. Man bekommt demnach Geld für die Nachweise von CO2-Einsparungen und verwendetem erneuerbaren Strom durch das Laden des Elektro und Hybrid-Fahrzeugs.
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Erhalte ich eine höhere ePrämie, wenn ich mehr Strom verbraucht habe?Der pauschale Schätzwert für die Bestimmung der ePrämie beträgt in Österreich 1500 kWh pro Jahr. Wenn Du in einem Jahr mehr als 1500 kWh Strom für Dein E-Fahrzeug geladen hast und dies auch nachweisen kannst, erhältst Du für jede weitere kWh eine höhere ePrämie. Nachweise für die verladene Strommenge können sein: Auswertungen der Wallboxapp Auswertungen der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage) Export aus dem Ladesäulen-Backend Ein Beleg über den Zählerstand des Zählers Du kannst die Datei ganz einfach in unserer App hochladen.
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Für welche Fahrzeuge wird eine ePrämie gezahlt?Du kannst nur von der pauschalen ePrämie profitieren, welche 1500 kWh pro E-Auto beträgt, wenn es sich bei deinem E-Fahrzeug um ein zweispuriges rein batterieelektrisches Fahrzeug handelt, für das es eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) gibt. Jedoch kannst du für deinen nachweislich geladenen Strom eine ePrämie pro kWh erhalten. Das gilt auch für Plug-In-Hybrid, sowie einspurigen Fahrzeugen, z.B. ein E-Motorrad oder E-Roller. Achtung: Wenn es für dein E-Fahrzeug keine Zulassungsbescheinigung Teil I im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gibt, dann kannst du leider nicht von der ePrämie profitieren.
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Kann ich die ePrämie für Leasing-Fahrzeuge beantragen?Ja, die ePrämie gilt auch für Fahrzeuge, die geleast werden.
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Ich habe ein E-Bus oder ein elektrisches Nutzfahrzeug. Erhalte ich eine höhere ePrämie?Der pauschale Schätzwert für die Bestimmung der ePrämie beträgt in Österreich 1500 kWh pro Jahr. Dieser gilt auch für Nutzfahrzeuge und Busse. Wenn Du in einem Jahr jedoch mehr als 1500 kWh Strom für Dein E-Fahrzeug geladen hast und dies auch nachweisen kannst, erhältst Du für jede weitere kWh eine höhere ePrämie. Nachweise für die verladene Strommenge können sein: Auswertungen der Wallboxapp Auswertungen der Stromerzeugungsanlage (z.B. PV-Anlage) Export aus dem Ladesäulen-Backend Ein Beleg über den Zählerstand des Zählers
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Wie erhalte ich die ePrämie?Lade Dir hierfür einfach die eQuotNow App aus dem App- oder Googleplaystore herunter. Du musst Dich lediglich registrieren und die Vorder- und Rückseite Deines Fahrzeugscheins hochladen.
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Wie hoch wird die Auszahlung sein?Bei uns erhältst Du für Deine ePrämie den höchstmöglichen Preis. Du kannst mit mindestens 100 € abzüglich unserer Verwaltungskosten rechnen. Um unsere Verwaltungskosten zu decken erheben wir eine Provision von 10 Prozent.
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Wann erfolgt die Auszahlung?Die Auszahlung erfolgt zeitnah nach der Zertifizierung der registrierten Fahrzeuge durch das Umweltbundesamt. Konkrete Angaben können wir hier leider nicht machen, da wir von den Behörden in Österreich abhängig sind. Jedoch kannst du dich auf einige Monate einstellen, da die Zertifizierung erst im Folgejahr möglich ist. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der ePrämie, den Zahlungsausgang werden wir per E-Mail ankündigen.
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Wie erfolgt die Auszahlung?Wir überweisen Dir das Geld auf Dein Konto, sobald die ePrämie zertifiziert und verkauft ist. Wähle in der App aus, welche Art der Überweisung Du bevorzugst. Wir bieten eine Auszahlung an Dein Bank- oder Paypalkonto an.
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Muss ich die ePrämie versteueren?Es kann sein, dass die Versteuerung der E-Prämie analog zur Versteuerung der THG-Quote in Deutschland gehandhabt wird. Gehört das Fahrzeug zum Privatvermögen, ist der Erlös aus dem Verkauf der ePrämie keiner Einkunftsart zuzuordnen. Erhaltene Zahlungen sind daher „privat“ und unterliegen nicht der Einkommensteuer. Ist das Fahrzeug Teil des Betriebsvermögen, sind erhaltene Zahlungen Betriebseinnahmen und damit als Teil des Gewinns einzuordnen. Somit sind sie steuerpflichtig. Hierbei empfehlen wir Dir, direkt Deinen Steuerberater zu befragen nach Bedarf.
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Wie oft kann ich die ePrämie beantragen?Es handelt sich um eine sich jährlich wiederholende Auszahlung. Die ePrämie kannst Du je Elektrofahrzeug einmal pro Jahr beantragen.
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Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?Nein. Du verkaufst mit eQuotNow Deine ePrämie nur für ein Jahr.
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Kann ich für mehrere Fahrzeuge die ePrämie beantragen?Ja. Die Anzahl der Fahrzeuge ist nicht begrenzt.
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Kann ich Fahrzeuge registrieren lassen, die auf ein Unternehmen zugelassen sind?Ja. Hierzu musst Du bei der Registrierung die Firma angeben, auf die die Fahrzeuge zugelassen sind.
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Behalte ich die ePrämie, wenn ich mein Fahrzeug verkaufe?Wenn das Fahrzeug nicht das ganze Jahr auf Dich zugelassen ist, erhältst Du Anteile der ePrämie. Genauer gesagt heißt das, wenn das Fahrzeug beispielsweise nur 8 Monate auf Dich zugelassen ist, erhältst Du auch nur 8/12 der ePrämie. Beachte! Du bist verpflichtet, eine Um- oder Abmeldung zu melden. Schreibe uns dazu einfach eine kurze Mail an support@equotnow.de.
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Erhalte ich die ePrämie für Ladesäulen?Du kannst jede Ladesäule oder Wallbox anmelden, die die Voraussetzungen der Ladesäulenverordnung erfüllen. Hierzu gehört in erster Linie, dass der Ladepunkt öffentlich zugänglich ist, außerdem musst Du eine Zahlungsmethode anbieten. Voraussetzung für den Erhalt der Prämie ist die Anmeldung Deines Ladepunktes bei der Bundesnetzagentur. Bei Deiner Anmeldung überprüft eQuotNow, ob Deine Ladestation für die THG-Prämie infrage kommt.
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Ich brauche Hilfe. Wie erreiche ich euch?Falls Du Hilfe benötigst, erreichst Du uns per E-Mail unter support@equotnow.de oder per WhatsApp unter +49 152 59811435 . Wir kümmern uns schnellstmöglich um Dein Anliegen.
THG-Quote ADAC
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